Erlössicherung nach den Vorgaben der eVV – mit starken Partnern in der Umsetzung

Was bedeuten die aktualisierten Änderungen für die Praxis des Medizincontrollings?

Autor: Winfried Janssen
Veröffentlichung: 17.04.2023

Im Juni 2021 wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin, eine Vereinbarung über das Prüfungsverfahren von Krankenhausabrechnungen getroffen.

Kern dieser Vereinbarung war und ist die Verpflichtung der Krankenhäuser, Dokumente, die im Kontext derartiger Prüfverfahren an den MD zu liefern sind, zukünftig digital über ein Onlineportal (LE-Portal) zu übermitteln. In der eVV (elektronische Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung) wurden Umsetzungsfristen und Übergangsregularien festgelegt, die am 9. März 2022 in einer ersten Änderungsvereinbarung modifiziert wurden. Danach haben mit Wirkung vom 1. Juli 2022 die vom MD angeforderten Dokumente in einem granularen, ca. 90 Dokumententypen umfassenden Mapping übermittelt zu werden.

Wenn es in der ursprünglichen Fassung der eVV an dieser Stelle noch hieß, Krankenhäuser „können“ die zuvor beschriebene feingliedrige Klassifizierungsstruktur benutzen, ist in der neugefassten Version der eVV der Aufforderungscharakter noch einmal verstärkt worden, sich schon ab dem 01. Juli 2022 nach dem ab 1. Januar 2024 verpflichtenden Verfahren zu richten.

„Die Umsetzung der eVV ist ein anstrengender und komplexer Changeprozess im Medizincontrolling, der mit einer Fristvorgabe erfolgreich umgesetzt werden muss. Das fordert auch die Softwarehersteller dahingehend, eine verlässliche, sowie eine am Arbeitsprozess der Medizincontroller orientierte Lösung zu bauen. Mit dem NEXUS / MD-Cube können die Anforderungen der eVV komfor­tabel und schnell umgesetzt werden. Um unseren Kunden noch mehr Investitionssicherheit zu geben, hat die NEXUS / MARABU GmbH für den Gesamtprozess zur Erstellung von eVV konformen Aktenextrakten die gemeinsame Lösung mit der DMI GmbH & CO. KG zertifiziert. Das bedeutet, dass nicht nur die Entwicklung, sondern auch der Betrieb der Lösung von beiden Firmen im Support unterstützt und weiterentwickelt wird.“

Bernhard Nelsen, Innovationsmanager / Partnermanagement, NEXUS / MARABU

In weiteren Abstimmungsrunden zwischen den Beteiligten wurde im Nachgang der ersten Änderungsvereinbarung der Stichtag für diese Vorgabenänderung vom Juli 2022 auf den 31.Dezember 2022 abgeändert und die Zeit bis dahin als Übergangsphase deklariert. Während dieser Übergangsperiode wird der MD die bisherige Bereitstellungsform der einzelnen Krankenhäuser akzeptieren. Verpflichtend ist für die Krankenhäuser in jedem Fall die Nutzung des LE-Portals. Eine weitere Fristenänderung ist laut GKV nicht zu erwarten.

Nicht alle Krankenhäuser werden zum 1. Januar 2023 bereits technisch und organisatorisch in der Lage sein, eine automatisierte und feinstrukturierte Klassifizierung gemäß des Anhangs 1 der Anlage 1 zur eVV zu realisieren. Für diese Häuser gilt es, die Zuordnung der Dokumente entweder manuell zu gestalten oder sich mit dem jeweiligen MD individuell über die zu beschreitende Praxis abzustimmen. Da auch in der aktuellen Fassung der eVV erst der 1. Januar 2024 mit dem Attribut „verpflichtend“ versehen ist, sollten die Chancen für Häuser mit noch nicht erfolgter Regelklassifizierung nach dem geforderten Standard, eine solche Vereinbarung zu treffen, durchaus real sein.

„Dank der KDL-Bereitstellung von DMI sind unsere Kliniken in der Lage, auf Knopfdruck die Dokumente aus CGM Clinical Archive gemäß eVV dem MD zur Verfügung zu stellen. Das erspart unseren Kliniken viel Arbeit bei der Einrichtung sowie der Verwendung der Schnittstelle zum MD LE-Portal und sichert das Medizin-Controlling perfekt ab.“

Um die zusätzliche Belastung der Medizincontroller:innen, die durch die eVV zweifelsfrei entsteht, maximal zu reduzieren, kann der Appell an die Krankenhäuser nur lauten, sich einer qualifizierten, externen Dienstleistung für eine automatisierte Dokumentenbereitstellung nach dem geforderten Stand zu versichern. In bewährter Kollaboration ist es die Aufgabe von DMI und seinen Partnern, die Bedingungen der eVV zum Nutzen der Kunden umzusetzen und damit entscheidend zur Erlössicherung der Krankenhäuser beizutragen.

„Bei der Vorbereitung auf das eVV-konforme Verfahren wurden von DMI sämtliche Anpassungen durchgeführt, sodass für uns der Aufwand auf ein Minimum begrenzt war. Somit befindet sich der Dokumentenversand nach der eVV im Echtbetrieb.“

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