Bund-Länder-Einigung auf Reform-Eckpunkte – Digitalisierung bleibt Top-Thema

Minimalkonsens oder großer Wurf? 

Autor: Michael Reiter
Veröffentlichung: 12.07.2023

v. l. n. r. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann/ Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach/ Melanie Schlotzhauer, Hamburgs Gesundheitssenatorin/ Gesundheitsminister Baden-Württemberg und Vorsitzender der GMK-Konferenz Manfred Lucha

Ein Eckpunktepapier zur Krankenhausreform ist nun zwischen den Landesgesundheitsminister*innen, dem Bundesgesundheitsminister und den Fraktionen der Ampel-Koalition konsentiert worden. Im Mittelpunkt stehen die Gewährleistung von Versorgungssicherheit, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung. Die Digitalisierung behält auch in dieser Situation ihren Stellenwert: Dies zeigte die Pressekonferenz des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ebenso wie der „Krankenhausgipfel Spezial“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). 

Dieser Beitrag fasst konsentierte Maßnahmen zusammen und bringt eine Perspektive zu IT-Aspekten.

Zu ihnen zählt insbesondere der Umbau der DRGs: Ein Anteil von zunächst 60 Prozent soll in Form von Vorhaltepauschalen geleistet werden. Basis hierfür sind die Leistungsgruppen, die den Häusern durch die Planungsbehörden der Länder zugewiesen werden. Als Voraussetzung müssen Qualitätskriterien erfüllt werden. Abgeschafft werden sollen alle Zu- und Abschläge. Als Ausgangspunkt für die künftige Krankenhausplanung dienen die Leistungsgruppen, die derzeit in NRW Geltung finden. Definiert werden die Leistungsgruppen durch die Zuordnung von OPS- und ICD-Codes und bundeseinheitlichen Qualitätskriterien. Vertragliche Kooperationen, Verbünde und Netzwerke können bei der Planung Berücksichtigung finden. Die Planungsentscheidungen liegen in der Hoheit der Länder; die Einhaltung der Qualitätskriterien prüft der MD.

Level Ii-Krankenhäuser sollen als sektorenübergreifend versorgende Plankrankenhäuser stationäre Leistungen der interdisziplinären Grundversorgung wohnortnah anbieten, gekoppelt mit ambulanten fach- und hausärztlichen Leistungen. Den Leistungsrahmen bildet ein bundesgesetzlich definierter Katalog stationärer Angebote.

Die Verhandlungsarbeit geht auch nach dem Papier weiter: Einen Gesetzesentwurf will der Bund nach der Sommerpause vorlegen. In Kraft treten soll er zum 1. Januar 2024. Nach eine Konvergenzphase soll erstmalig 2026 eine für die Häuser budgetneutrale Auszahlung des individuellen Vorhaltebudgets erfolgen. Planungsrechtlich können die Länder ab 2024 Leistungsgruppen in den Feststellungsbescheiden ausweisen, die landesgesetzlichen Anpassungen müssen spätestens bis Ende 2025 stattfinden.

Eine Reduktion der Krankenhäuser ist klares Ziel dieses Ansatzes. Stakeholder-Vertreter wie die DKG fordern eine finanzielle Überbrückung mit sofortigem Start, um die Häuser, die weiterbestehen sollen, bis zum Ende der Transformation abzusichern. Wieviel Geld aus welchen Quellen für den Umbau der Krankenhauslandschaft kommt, bleibt weitgehend unklar. Das Versprechen einer Entbürokratisierung wurde beim DKG-Krankenhausgipfel als fraglich beurteilt, da – im Gegenteil – Datenbereitstellung und Analysen für die Vorhaltevergütung und die geforderte erweiterte Transparenz zur Qualität nicht ohne Mehraufwand umsetzbar sein werden.

Starke Perspektiven zur Digitalisierung

„Digital vor ambulant vor stationär“ – dieses Diktum behält auch für die künftige Versorgungslandschaft Geltung, so der Tenor bei der Pressekonferenz. Telemedizin, so die Antwort des Bundesgesundheitsministers auf die Zukunftsfrage von ArchivAktiv, werde durch anstehende Gesetze weiter gestärkt und konkretisiert. Entsprechende Lösungsangebote, die auch die Zugreifbarkeit von Patientendaten zum jeweiligen Fall erfordern, sind laut Lauterbach unter anderem notwendig, damit Universitätskliniken ihre Aufgaben der Koordination erfüllen können. Ferner lässt sich die geplante Erbringung medizinischer Leistungen in einer regionalen Vernetzung ohne den Austausch von Patientendaten nicht verwirklichen. Und für die Ausgestaltung der Reform brauchen Häuser Daten, die insbesondere die Analyse der Leistungsportfolios ermöglichen. Zusammenfassend bedeutet dies: Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung behält ihren hohen Stellenwert, und Datenkompetenz ermöglicht die Souveränität, die sich Krankenhäuser in den neuen Strukturen wünschen

v. l. n. r.: Moderatorin Rebecca Beerheide; Werner Lullmann, Geschäftsführer der Niels-Stensen-Kliniken GmbH, Träger des Regionalen Gesundheitszentrums in Ankum/Niedersachsen; Prof. Dr. Erika Raab, Geschäftsführerin Kreisklinik Groß-Gerau und Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e. V.; Prof. Dr. Reinhard Busse, Fakultät Wirtschaft und Management der Technischen Universität Berlin, Mitglied der Regierungskommission zur Krankenhausreform; Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG

„Krankenhausgipfel Spezial“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

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